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Teilhabechancengesetz:

Veröffentlicht am 16.02.2020 in Ortsverein

Teilhabechancengesetz:

Öffentlich geförderte Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt

Sehr geehrte Herren Bürgermeister, Sehr geehrte Gemeinderäte/innen

Da wir uns noch am Beginn des neuen Jahres befinden, möchte ich Ihnen für 2020 alles Gute wünschen, Gesundheit und immer „ein gutes Händchen“ bei Ihren Entscheidungen.

In unserem Landkreis haben wir etwa 700 langzeitarbeitslose Menschen. Mit dem Teilhabechancen-Gesetz, § 16i, SGBII, wurden neue Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose auf dem öffentlichen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen, u.a. Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren! Als Kreisrat und Mitglied im Job-Center-Beirat möchte ich Sie gerne darauf aufmerksam machen.

Zur Umsetzung werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesucht.

Mögliche Einsatzfelder:

Stellen in den Bereichen Dienstleistung, Handel, Tourismus und Gastronomie, Industrie und Bau (einschließlich Forst- Garten- und Landschaftsbereich), Wohlfahrtspflege, Kunst und Kultur, Land- und Forstwirtschaft.

Bitte nutzen Sie ihre vielfältigen Kontakte zu „Ihren“ Betrieben.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit sehe ich bei den Gemeinden selbst. Sie sind derzeit in den Haushaltsberatungen für 2020 sowie die mittelfristige Ausrichtung. Deshalb möchte ich anregen, dass Sie prüfen und wohlwollend entscheiden, Stellen in Ihrem Verwaltungsbereich auszuweisen.

Über viele Jahre arbeitsmarktferne Menschen wieder an die heutige Arbeitswelt heranzuführen ist ganz gewiß kein leichtes Unterfangen, aber eine soziale Verantwortung, gerade auch des Öffentlichen Dienstes. Im Job-Center SHA erhalten Sie notwendige weitere Info, Unterstützung und Beratung.

Herzlichen Dank vorweg.

Freundliche Grüße